Glossar

BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung)

Die BAM ist die zentral zuständige Behörde in Deutschland für die Prüfung, Zulassung und Qualitätssicherung aller Arten von Gefahrgutverpackungen. Für Prüf-, Inspektions- und Überwachungsaufgaben erkennt sie fachkundige und neutrale Stellen an, organisiert den Erfahrungsaustausch und fördert die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Sie unterstützt die Bundesregierung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Gefahrgutrechts sowie der zugeordneten Normung auf nationaler und internationaler Ebene und führt damit verbundene Forschung und Entwicklung durch. Sie stellt Informationen über die Beförderung gefährlicher Güter zur Verfügung, z. B. durch die Datenbank Gefahrgut als Teil des Gefahrstoff/Gefahrgut-Informationssystems der Bundesrepublik. Daten und IT- Anwendungen aus dieser Datenbank dienen Behörden und Unternehmen bei der vorschriftsgemäßen Planung, Durchführung und Überwachung von Gefahrguttransporten. Das Informationsmanagement für den Bereich der öffentlich-technischen Sicherheit wird von der BAM organisiert.

Quelle: bam.de


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