Glossar

ElektroG

In Deutschland wurden die verschiedenen EU-Direktiven zu WEEE und RohS im "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG]" verankert. Im Januar 2005 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es passierte im Februar 2005 den Bundesrat. Erste Teile (vor allem zur Einrichtung und Beleihung der Gemeinsamen Stelle) traten am 24. März 2005 in Kraft. Weitere Teile (insbesondere zur Verwertung) gelten seit dem 13. August 2005. Seit Ende 2006 gelten alle Teile des Elektrogesetzes in Deutschland.

Im Elektrogesetz werden unter anderem folgende Dinge geregelt:
Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes? Daraus resultiert auch, welche Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer betroffen sind.
Was ist bei der Neukonzeption von Elektrogeräten nach dem 13. August 2005 zu beachten?
- Welche Stoffe dürfen zukünftig in neuen Geräten nicht mehr verwendet werden?
- Welche Zuständigkeiten und Aufgaben hat die Gemeinsame Stelle?
- Wie sind die erfassten Geräte zu kennzeichnen?
- Wie hat die Sammlung, Rücknahme und Verwertung von Altgeräten zu erfolgen? 
- Welche Fristen sieht das Elektrogesetz für die verschiedenen betroffenen Stellen vor?
- Welche Sanktionen sind bei Verstoß gegen das Elektrogesetz vorgesehen?

Quelle: elektrogesetz.de


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